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Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss v. - 8 V 20/02 EFG 2003 S. 629

Gesetze: EStG § 32c Abs. 2, EStG § 35, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Ausschluss von im Organkreis abgeführten Gewinnen von der Tarifbegünstigung des § 32c EStG in den Veranlagungszeiträumen 1999 und 2000

Aussetzung der Vollziehung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1999

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Gesetzgeber nicht aus Verfassungsgründen verpflichtet war, im Organkreis abgeführte Gewinne in den Veranlagungszeiträumen 1999 und 2000 entweder nach der für den Veranlagungszeitraum 1998 geltenden Fassung des § 32c EStG oder rückwirkend nach § 35 EStG i.d.F. des StSenkG zu begünstigen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 629
EFG 2003 S. 629 Nr. 9
QAAAB-06571

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