Kein
Nachweis der Prozessbevollmächtigung bei Übermittlung der Vollmacht
durch Telefax
Einkommensteuer 1991, 1993 und 1994
Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1991
Leitsatz
Der schriftlich zu erbringende
Nachweis einer Prozessbevollmächtigung kann nur durch die Vorlage einer
Originalvollmacht erbracht werden. Die Übermittlung der Vollmacht per
Telefax wahrt eine nach § 62 Abs. 3 FGO a.F. gesetzte Ausschlussfrist
nicht. Daran hat sich auch durch den Beschluss des Gemeinsamen Senats der
Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom GmS-OGB 1/98 (NJW 2000,
2340) nichts geändert.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 111 EFG 2002 S. 111 Nr. 2 YAAAB-06551
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