Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen bei
Zuwendungs- oder Vorbehaltsnießbrauch an dem Kapitalvermögen
Keine Abzugsfähigkeit der im Rahmen der Vermögensübergabe
vereinbarten Versorgungsleistungen bei Veräußerung des
übernommenen Vermögensgegenstands
Einkommensteuer
1991
Leitsatz
1. Wird an einem Kapitalvermögen
ein Zuwendungsnießbrauch bestellt, sind die daraus bezogenen
Einkünfte dem Eigentümer, nicht dem Nießbraucher zuzurechnen,
wenn letzterem keine über §§ 1076 bis 1079 BGB hinausgehenden
Rechte und auch keine weitergehenden tatsächlichen
Einflussmöglichkeiten zustehen.
2. Offenbleiben konnte, ob im Falle
eines Vorbehaltsnießbrauchs der Nießbraucher die
Kapitaleinkünfte erzielt.
3. Wird ein bebautes Grundstück,
das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden ist, vom
Übernehmer zeitnah veräußert, sind die in Zusammenhang mit der
Übertragung vereinbarten Leistungen nicht als Sonderausgaben abziehbar
(vgl. BFH-Rechtsprechung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 826 EFG 2002 S. 826 Nr. 13 TAAAB-06181
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