Beurteilung der Gewerblichkeit einer Grundstücksveräußerung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung (gewerblicher
Grundstückshandel)
Leitsatz
Widerlegung der bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Kauf und Verkauf von Grundstücken bestehenden Vermutung der bereits
im Erwerbszeitpunkt bestehenden bedingten Wiederverkaufsabsicht: Bei der rechtlich gebotenen Gesamtschau aller Aktivitäten
auf dem Grundstücksmarkt muss aus objektiven Tatsachen der Schluss gezogen werden können, dass der Steuerpflichtige das Objekt
bei seinem Erwerb keinesfalls alsbald verkaufen, sondern unbedingt anderweitig als durch Verkauf nutzen wollte. Die bloße
Behauptung einer dauerhaft beabsichtigen Selbstnutzung oder Vermietung eines Objekts reicht nicht aus. Tätigkeiten, bei denen
zunächst noch offen ist, ob sie einen gewerblichen Grundstückshandel bilden, können im Rahmen dieser Gesamtschau im nachhinein
die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllen (hier: Summarische Beurteilung im Verfahren der Aussetzung
der Vollziehung, ob eine in 1989 erworbene, zunächst vermietete und anschließend sporadisch selbstgenutzte Zweitwohnung, die
in 1992 veräußert wurde, in den ab 1993 unzweifelhaft bestehenden gewerblichen Grundstückshandels einzubeziehen ist).
Fundstelle(n): OAAAB-06135
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