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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 118/99 EFG 2000 S. 338

Gesetze: AO 1977 § 163 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 163 Abs. 1 S. 3, AO 1977 § 155

Anforderungen an die Erkennbarkeit einer mit dem Steuerbescheid verbundenen abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

Einkommensteuer 1993

Leitsatz

1. Wird eine niedrigere Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) mit dem Steuerfestsetzungsverfahren verbunden, muss im Wege der Auslegung klar erkennbar sein, ob und in welchem Umfang vom Ansatz gesetzlicher Steuern abgewichen worden ist.

2. Dazu muss in den Erläuterungen zum Steuerbescheid zum Ausdruck kommen, dass die Steuer aus Billigkeitsgründen niedriger festgesetzt worden ist, und es muss der Umfang des Erlasses ersichtlich sein, mithin die Höhe der Steuer ohne Erlass und nach Erlass.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 338
JAAAB-05999

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