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Maßgeblichkeitsgrundsatz
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
I. Definition
Die Ansätze in der Handelsbilanz sind maßgeblich für die Ansätze in der Steuerbilanz. Soweit Vermögensgegenstände und Schulden in der Handelsbilanz nach den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zutreffend angesetzt wurden, sind sie unverändert in die Steuerbilanz zu übernehmen, wenn nicht zwingende steuerrechtliche Vorschriften der Übernahme aus der Handelsbilanz entgegenstehen. Daraus ergibt sich das Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz , dass als Kern des deutschen Bilanzsteuerrechts bezeichnet wird.
Soweit steuerliche Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrechte bestehen, dürfen diese für die Steuerbilanz nur in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz ausgeübt werden. Das erfordert die Übereinstimmung zwischen den Ansätzen in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei Ausübung steuerlicher Wahlrechte (sog. umgekehrte Maßgeblichkeit).
Beim...