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Eigenkapital
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
I. Definition
Mit Eigenkapital bezeichnet man bilanzsteuerlich die Differenz aus Vermögen und Schulden eines Unternehmens.
Kusterer, „Eigenkapital bei Personengesellschaften”, EStB 2001, S. 314 ff.
Franz, „Das steuerliche Einlagekonto”, GmbHR 2003, S. 129 ff.
II. Eigenkapital im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
1. Eigenkapital bei Einzelfirmen
In Handels- wie Steuerbilanz wird das Eigenkapital aus der Buchführung entwickelt. Das Kapitalkonto des Einzelunternehmers wird dabei in der Buchführung zur Wahrung der Übersichtlichkeit der Buchführungsvorgänge in die Unterkonten
Privatentnahmen ,
Privateinlagen und
Gewinn und Verlust-Konto (mit den Erfolgskonten als Unterkonten)
aufgegliedert.
Diese Aufgliederung ist erforderlich, um bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich das steuerlich zutreffende Ergebnis nach folgender Formel zu ermitteln:
Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres
./. Betriebsverm...