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InfoCenter - Stand: 06.03.2017

Eigenkapital

Anwendungshinweis

Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

I. Definition

Mit Eigenkapital bezeichnet man bilanzsteuerlich die Differenz aus Vermögen und Schulden eines Unternehmens.

II. Eigenkapital im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

1. Eigenkapital bei Einzelfirmen

In Handels- wie Steuerbilanz wird das Eigenkapital aus der Buchführung entwickelt. Das Kapitalkonto des Einzelunternehmers wird dabei in der Buchführung zur Wahrung der Übersichtlichkeit der Buchführungsvorgänge in die Unterkonten

  • Privatentnahmen ,

  • Privateinlagen und

  • Gewinn und Verlust-Konto (mit den Erfolgskonten als Unterkonten)

aufgegliedert.

Diese Aufgliederung ist erforderlich, um bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich das steuerlich zutreffende Ergebnis nach folgender Formel zu ermitteln:

Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres

./. Betriebsverm...

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