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BFH Urteil v. - VII R 32/81 BStBl 1983 II S. 521

Gesetze: RBerG Art. 1 §§ 1, 2StBerG § 1 Abs. 2 Nr. 3

Leitsatz

1. Wer für andere Personen beim FA Anträge auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs stellt, leistet Hilfe in Steuersachen, auch wenn es sich nur um formlose Anträge handelt, durch die eine Frist gewahrt werden soll.

2. Eine nach Art. 1 § 1 RBerG erteilte Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Einziehung von Forderungen gewährt nicht die Befugnis zur Hilfeleistung bei der Einziehung von Steuererstattungsansprüchen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 521
BFHE S. 297 Nr. 138,
XAAAB-02704

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