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BFH Urteil v. - III R 19/80 BStBl 1983 II S. 190

Gesetze: BewG (1965) § 11 Abs. 2 Satz 2VStR (1974) Abschn. 79, 81

Leitsatz

Bei der Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft nach dem sog. Stuttgarter Verfahren dürfen die Ertragsaussichten jedenfalls dann nicht außer Ansatz bleiben, wenn zu dem Betriebsvermögen der Gesellschaft Wohnhäuser gehören, die bis auf weiteres der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen und mit einer rentableren Nutzung des Grundbesitzes nach den tatsächlichen Verhältnissen am Bewertungsstichtag auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 190
BFHE S. 363 Nr. 137,
KAAAB-02594

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