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BFH Urteil v. - I B 18/81 BStBl 1981 II S. 729

Gesetze: AO (1977) § 45AO (1977) § 254AO (1977) § 265BGB § 1990ZPO § 780

Leitsatz

Eine Beschränkung der Erbenhaftung wegen übergegangener Steuerschulden des Erblassers durch die Einreden der Dürftigkeit oder der Unzulänglichkeit des Nachlasses ist weder im Steuerfestsetzungsverfahren noch gegen das Leistungsgebot geltend zu machen, sondern allein im Zwangsvollstreckungsverfahren.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 729
BFHE S. 494 Nr. 133,
GAAAB-02270

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