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BFH Urteil v. - I R 8/77 BStBl 1981 II S. 623

Gesetze: KStG § 12 Nr. 3

Leitsatz

1. Vergütungen, die eine GmbH an Mitglieder eines neben ihrem Aufsichtsrat eingerichteten Beirats zahlt, sind nicht abzugsfähig, wenn das Schwergewicht der dem Beirat zugewiesenen Aufgaben in der Überwachung und Prüfung der Geschäftsführung besteht.

2. Gehören dem Beirat leitende Angestellte der Muttergesellschaft an, in die die GmbH als Organ eingegliedert ist, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß der bei der Tochtergesellschaft (GmbH) eingerichtete Beirat ausschließlich oder überwiegend Geschäftsführungsbefugnisse wahrnimmt.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 623
BFHE S. 193 Nr. 133,
AAAAB-02233

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