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BFH Urteil v. - I R 148/76 BStBl 1981 II S. 333

Gesetze: AO § 205a (AO 1977 § 160)BVerfGG § 31 Abs. 1FGO § 56FGO § 90 Abs. 3 Satz 3GG Art. 20 Abs. 3GG Art. 123 Abs. 1StAnpG § 2 (AO 1977 § 5)

Leitsatz

1. Der Senat hält daran fest, daß die Vorschrift des § 205a AO nicht gegen Verfassungsgrundsätze verstößt.

2. Der Abzug von Betriebsausgaben ist wegen Nichtbenennung des Empfängers gemäß § 205a AO auch dann zu versagen, wenn der Steuerpflichtige die Geschäfte nur unter ungewöhnlichen Marktbedingungen - auf dem sogenannten grauen Mineralölmarkt - abschließen konnte.

3. Das Urteil I R 148/76 vom (BFHE 128, 1, BStBl II 1979, 587) ist infolge des Zwischenurteils vom (BFHE 130, 361, BStBl II 1980, 514) gegenstandslos.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 333
BFHE S. 211 Nr. 132,
VAAAB-02145

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