Gesetze: AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1FGO § 114 Abs. 1StPO § 102StPO § 105
Leitsatz
1. Die Auswertung von Akten, die aufgrund der angeblich rechtswidrigen Anordnung eines Amtsgerichts sichergestellt wurden, kann dem FA nicht - im Wege einstweiliger Anordnung - vorläufig untersagt werden. Der Steuerpflichtige kann ein mögliches Verwertungsverbot in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen die nach Auswertung der sichergestellten Akten ergehenden Steuerbescheide geltend machen.
2. Ein Verwertungsverbot für das FA besteht jedenfalls dann, wenn die Rechtswidrigkeit der Ermittlungsmaßnahmen des FA statt von einem Gericht der Finanzgerichtsbarkeit von einem solchen der ordentlichen Gerichtsbarkeit rechtskräftig festgestellt wurde.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 704 BFHE S. 170 Nr. 128, CAAAB-01726
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