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BFH Urteil v. - VI R 195/77 BStBl 1979 II S. 149

Gesetze: AO § 217EStG (1974) § 9 Abs. 1 Satz 1EStG (1974) § 12 Nr. 1

Leitsatz

Bei einem teilweise beruflich genutzten privaten Telefon in der Wohnung eines Arbeitnehmers ist der Anteil der beruflich und privat veranlaßten Gesprächsgebühren beim Fehlen geeigneter Unterlagen nach den Umständen des Einzelfalles zu schätzen. Dem Steuerpflichtigen obliegt hierbei die objektive Beweislast (Feststellungslast).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 149
BFHE S. 418 Nr. 126,
XAAAB-01518

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