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BFH Urteil v. - III R 55/76 BStBl 1979 II S. 117

Gesetze: GrStG (1951) § 4 Nr. 1aGrStG (1951) § 5 Nr. 1GrStG (1951) § 6

Leitsatz

Gemeinschaftsunterkünfte von Offizieren sind von der Grundsteuer befreit, wenn sie räumlich unmittelbar mit dem Kasernengrundstück der zugehörenden Truppe zusammenhängen. Der räumliche Zusammenhang wird nicht durch eine öffentliche Straße zwischen Offiziersheim und Kaserne unterbrochen.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 117
BFHE S. 326 Nr. 126,
VAAAB-01510

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