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BFH Urteil v. - III R 83/72 BStBl 1977 II S. 501

Gesetze: BewG (1965) § 95

Leitsatz

Nimmt bei einer GmbH & Co. KG die Komplementär-GmbH an einer Kapitalerhöhung der KG nicht teil, und wird dadurch ertragsteuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des anteiligen Geschäftswerts der KG an die Gesellschafter der GmbH bewirkt, so führt das nicht dazu, daß dieser anteilige Geschäftswert konkretisiert wird und deshalb bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der KG erfaßt werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 501
BFHE S. 148 Nr. 122,
SAAAB-01041

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