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BFH Urteil v. - VII R 18/72 BStBl 1976 II S. 394

Gesetze: AO § 97 Abs. 2AO § 112AO § 144 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

1. Der Haftungsanspruch gegen den Steuerhehler aus § 112 AO verjährt erst in zehn Jahren. Abs. 1 EStDV. Es liegt daher eine Entnahme zum Teilwert vor, wenn ein Landwirt das gesamte lebende und tote Inventar unentgeltlich auf den Sohn überträgt.

2. Überläßt der Landwirt in einem solchen Falle dem Kind außerdem das unbewegliche Vermögen zur Nutzung, so liegt eine Betriebsaufgabe im Sinne der § 14, § 16 Abs. 3 EStG vor, sofern das lebende und tote Inventar zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebs gehört hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 394
BFHE S. 134 Nr. 118,
OAAAB-00656

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