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BFH Urteil v. - IV R 168/73 BStBl 1976 II S. 344

Gesetze: AO § 212GewStG § 26

Leitsatz

Ein Lohnsteuer-Außenprüfer, der eine Lohnsummensteuerprüfung durchführt, erläßt mit der Vorlage der formulierten Anerkennungserklärung für die nachzuzahlende Lohnsummensteuer einen Steuerbescheid, der an die Bedingung der Abgabe einer rechtswirksamen Anerkennungserklärung geknüpft ist. Demnach kann dieser Steuerbescheid als solcher nur dann Rechtswirkungen entfalten, wenn die Bedingung tatsächlich eintritt, d.h. eine rechtswirksame Anerkenntniserklärung vorliegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 344
BFHE S. 49 Nr. 118,
CAAAB-00634

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