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BFH Urteil v. - III R 138/73 BStBl 1975 II S. 678

Gesetze: AO § 222AO § 225aBewG § 22

Leitsatz

Ein unrichtiger Einheitswertbescheid kann auf einen späteren Stichtag nicht nach § 222 AO berichtigt, sondern nur nach § 225a AO unter den dort genannten Voraussetzungen fortgeschrieben werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 678
BFHE S. 426 Nr. 115,
MAAAB-00392

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