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BFH Urteil v. - III R 141/72 BStBl 1974 II S. 177

Leitsatz

Der Senat hält an der im Urteil vom III 84/65 (BFHE 91, 473, BStBl II 1968, 387) vertretenen Auffassung fest, daß Einrichtungen eines Wasserbeschaffungsverbandes, die lediglich dazu dienen, Trink- und Brauchwasser dem Boden zu entnehmen, für den Genuß zuzubereiten, zu speichern und zu verteilen, nicht die Wasser- und Bodenverhältnisse im Sinne des § 4 Nr. 9 Buchst. d GrStG verbessern und ordnen.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 177
BFHE S. 119 Nr. 111,
QAAAA-99842

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