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BFH Urteil v. - IV R 69/69 BStBl 1973 II S. 480

Leitsatz

Steuerpflichtige mit Einnahmeüberschußrechnung, deren Aufzeichnungen im Sinne des § 12 Abs. 2 EStDV als ordnungsmäßige Buchführung gelten sollen, müssen Bareinnahmen und Barausgaben täglich aufzeichnen.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 480
BFHE S. 30 Nr. 109,
HAAAA-99576

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