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BFH Urteil v. - I R 95/71 BStBl 1973 II S. 306

Leitsatz

Der I. Senat schließt sich der Auffassung des IV. Senats an, daß Mehraufwendungen für Verpflegung wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung bei selbständig Tätigen keine Betriebsausgaben sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 306
BFHE S. 351 Nr. 108,
AAAAA-99509

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