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BFH Urteil v. - IV 168/64 BStBl 1971 II S. 103

Leitsatz

Bei Fahrten eines Unternehmers zwischen zwei Niederlassungen seines Betriebes sind Mehraufwendungen für Verpflegung im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 103
BFHE S. 528 Nr. 100,
JAAAA-98680

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