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BFH Urteil v. - III R 20/66 BStBl 1970 II S. 489

Leitsatz

Zahlungen von Werbeprovisionen für die Vermittlung von Belieferungsverträgen über Lesezirkel sind keine eindeutig abgrenzbaren Aufwendungen, die zur Anerkennung eines selbständig bewertungsfähigen immateriellen Wirtschaftsguts führen können.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 489
BFHE S. 50 Nr. 99,
GAAAA-98493

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