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BFH Urteil v. - III R 3/67 BStBl 1970 II S. 298

Gesetze: BEWG § 67

Leitsatz

Ob ein Wirtschaftsgut nach § 67 Abs. 1 Nr. 8 BewG einem gewerblichen Betrieb "zu dienen bestimmt ist", richtet sich nach der Zweckbestimmung durch den Eigentümer bzw. den Verfügungsberechtigten, sofern die Zweckbestimmung nach außen erkennbar und der Wille des Eigentümers bzw. des Verfügungsberechtigten mit den tatsächlichen Gegebenheiten und insbesondere mit der Verkehrsauffassung vereinbar ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 298
BFHE S. 365 Nr. 98,
SAAAA-98450

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