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BFH Urteil v. - VII B 162/88 BStBl 1989 II S. 372

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3FGO § 155ZPO § 295 Abs. 1

Leitsatz

Das Übergehen eines Beweisantrages - Zeugenvernehmung - kann in der Revision nicht mehr mit Erfolg gerügt werden, wenn der Beteiligte den Verfahrensmangel in der mündlichen Verhandlung vor dem FG nicht gerügt hat, obwohl dort zu erkennen war, daß das Gericht trotz der Anwesenheit des benannten Zeugen dessen Vernehmung, der auch das FA widersprochen hatte, nicht durchführen werde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 372
BFH/NV 1989 S. 15 Nr. 4
BFHE S. 498 Nr. 154,
YAAAA-98393

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