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BFH Urteil v. - IX B 99/85 BStBl 1987 II S. 577

Gesetze: FGO § 51ZPO § 43

Leitsatz

Unterläßt es ein Beteiligter, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, so verliert er sein Ablehnungsrecht auch für ein nachfolgendes Verfahren, wenn beide Verfahren tatsächlich und rechtlich zusammenhängen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 577
BFHE S. 424 Nr. 149,
DAAAA-98108

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