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BFH Urteil v. - VII R 118/84 BStBl 1987 II S. 395

Gesetze: StBerG § 20 Abs. 2 Nr. 2, 3StBerG § 26 Abs. 2, 3

Leitsatz

Besteht zwischen den einzelnen Beratungsstellen eines Lohnsteuerhilfevereins und - verbundenen - Datenverarbeitungsunternehmen eine derartige räumliche, personelle, finanzielle und organisatorische Verflechtung, daß der Lohnsteuerhilfeverein von den Datenverarbeitungsunternehmen wirtschaftlich abhängig ist, so ist seine Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein zu widerrufen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 395
BFHE S. 353 Nr. 149,
YAAAA-98098

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