Gesetze: KraftStDV (1979) § 7 Abs. 1KraftStG (1972) § 2 Nr. 6 lit. bKraftStG (1979) § 3 Nr. 7 lit. bKraftStG (1979) § 5 Abs. 2 S. 3
Leitsatz
1. Die zeitweilige zweckfremde Benutzung eines Fahrzeugs, dessen Halten von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, solange es ausschließlich zu dem begünstigten Zweck verwendet wird, läßt die Steuerbefreiung nur vorübergehend entfallen.
2. Verwendet ein Lohnunternehmer sein Fahrzeug zum Pflügen gemeindlicher Pflanzstreifen, so liegt eine kraftfahrzeugsteuerbegünstigte Nutzung "für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe" nicht ohne weiteres vor.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 907 BFH/NV 1989 S. 44 Nr. 10 BFHE S. 451 Nr. 157, AAAAA-97766
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.