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BFH Urteil v. - II R 118/83 BStBl 1985 II S. 586

Gesetze: FGO § 56

Leitsatz

Wenngleich die Tatsachen zur Begründung eines Antrags auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich innerhalb der Antragsfrist darzulegen sind und ein Nachschieben von Wiedersetzungsgründen nach Ablauf der Antragsfrist unzulässig ist, ist es gleichwohl zulässig, unvollständige Angaben auch noch nach Ablauf dieser Frist zu erläutern und zu ergänzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 586
BFHE S. 1 Nr. 144,
KAAAA-97540

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