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BFH Urteil v. - VIII R 81/94

Gesetze: EStG § 4EStG BGB § 125EStG FGO § 48EStG FGO § 90EStG FGO § 120

Leitsatz

Dem Arbeitsverhältnis zwischen einer Personengesellschaft und der Ehefrau ihres beherrschenden Gesellschafters kann die steuerrechtliche Anerkennung nicht mit der Begründung versagt werden, der aufgrund mündlicher Abrede geänderte Arbeitslohn sei nicht wirksam vereinbart, weil für Vertragsänderungen im Arbeitsvertrag Schriftform vereinbart worden sei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1999 S. 1457
IAAAA-97464

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