Ausschüttungen einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks aus dem Reservefonds im Jahr 1990
Leitsatz
(1) Im ersten Halbjahr 1990 zugeflossene Ausschüttungen aus dem Reservefonds einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG-DDR als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. (2) Die als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandelnde Auszahlung aus dem Reservefonds einer PGH ist als Bestandteil der hauptberuflichen Tätigkeit zu beurteilen mit der Folge, daß darauf der in Anlage 1 zum StÄndG-DDR geregelte Grundtarif A anzuwenden ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 484 BFH/NV 1997 S. 484 Nr. -1 RAAAA-97354
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