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BFH Urteil v. - IX R 83/95

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1EStG AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Leitsatz

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können einem einzelnen Miteigentümer nur dann (anteilig) zugerechnet werden, wenn und soweit er in objektiver und subjektiver Hinsicht den Tatbestand des § 21 Abs. 1 EStG erfüllt. Für die nachrangige Entscheidung der anteiligen Zurechnung sind grundsätzlich die zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnisse (§§ 743, 748 BGB) maßgebend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2000 S. 118
BFH/NV 2000 S. 118 Nr. 1
INF 2000 S. 28 Nr. 1
XAAAA-96983

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