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BVerfG Urteil v. - 2 BvR 385/87

Gesetze: AO § 370 Abs. 1 Nr. 1AO § 396

Steuerhinterziehung/mittelbare Parteienfinanzierung

Leitsatz

1. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO wird dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG und des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gerecht.

2. Ein zwingender Grund zur Aussetzung des Strafverfahrens gemäß § 396 AO ergibt sich nicht allein aus der Tatsache, daß zur Frage der steuerrechtlichen Berücksichtigung der mittelbaren Parteienfinanzierung unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.

3. Der Strafrichter ist bei der Feststellung der hinterzogenen Steuerbeträge nicht an bestandskräftige Steuerbescheide gebunden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAA-96868

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