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BFH Urteil v. - XI R 28/98 BStBl 1999 II S. 475

Gesetze: GewStG § 35 b Abs. 1AO 1977 § 174 Abs. 4

- Änderung gem. § 35 b Abs. 1 GewStG nur bei Änderung der Höhe des Gewinns aus Gewerbebetrieb möglich - Eine durch Rechtsbehelf erwirkte Änderung eines Bescheides zugunsten des Steuerpflichtigen kann nicht über § 174 Abs. 4 AO auf bestandskräftige andere Bescheide entsprechend übertragen werden

Leitsatz

1. Die Änderung gemäß § 35 b Abs. 1 GewStG setzt eine Änderung der Höhe des Gewinns aus Gewerbebetrieb voraus.

2. § 174 Abs. 4 AO 1977 läßt nicht zu, daß die durch Rechtsbehelf erwirkte Änderung eines Bescheides zugunsten des Steuerpflichtigen auf bestandskräftige andere Bescheide entsprechend übertragen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 475
YAAAA-96533

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