Die Einnahmen aus der Überlassung von Patenten im Rahmen einer Betriebsaufspaltung können auch dann beim Besitzunternehmen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, wenn die Patente nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen der Betriebsgesellschaft gehören
Leitsatz
Lizenzeinnahmen aus der Überlassung von Patenten im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung können auch dann zu gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens führen, wenn die Patente nicht wesentliche Betriebsgrundlagen der Betriebsgesellschaft bilden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 281 IAAAA-96453
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