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BFH Urteil v. - VI B 215/98 BStBl 1999 II S. 231

Gesetze: EStG § 31 Satz 3EStG § 64 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1EStG § 68 Abs. 1EStG § 70 Abs. 2AO 1977 § 155 Abs. 6AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dAO 1977 § 176BGB § 1615 g Abs. 1 a. F.BGB § 1612 b Abs. 1

Haben sich durch einen Haushaltswechsel des Kindes die für die Zahlung des Kindergeldes maßgeblichen Verhältnisse geändert, ist die bisherige Kindergeldfestsetzung aufzuheben

Leitsatz

Die Rechtsfrage, ob eine Kindergeldfestsetzung bei einem Haushaltswechsel des Kindes auch dann gemäß § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben ist, wenn die getrennt lebenden Eltern die Zahlung des Kindergeldes an den ursprünglich Kindergeldberechtigten bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs des Kindes berücksichtigen, hat keine grundsätzliche Bedeutung, da sie sich eindeutig aus dem Gesetz dahin beantworten läßt, daß die Kindergeldfestsetzung aufzuheben ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 231
AAAAA-96434

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