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BFH Urteil v. - X R 92/92 BStBl 1998 II S. 97

Gesetze: AO 1977 § 39AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aEStG § 10 e Abs. 1 und 7

Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor Bebauung ein Nutzungsrecht für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung vereinbart wird

Leitsatz

1. Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Kosten auf einem fremden Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers ein Haus für eigene Wohnzwecke und steht ihm aufgrund eindeutiger, vor Bebauung getroffener Vereinbarung ein Nutzungsrecht für die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu, kann er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer (§ 39 AO 1977) zur Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 10 e Abs. 1 EStG berechtigt sein (Abgrenzung zum , BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).

2. Dementsprechend ist wirtschaftliches Miteigentum am Wohnobjekt gegeben, wenn die Alleineigentümerin eines unbebauten Grundstücks dort mit ihrem späteren Ehemann nach Einräumung eines dauernden Mitnutzungsrechts ein Einfamilienhaus errichten läßt, dessen Herstellungskosten beide je zur Hälfte tragen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 97
BFH/NV 1997 S. 178 Nr. -1
MAAAA-96375

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