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BFH Urteil v. - IV R 56/97 BStBl 1998 II S. 735

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 a. F.GewStG § 2 Abs. 4EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1EStG § 16

1. Keine Betriebsunterbrechung i. S. des § 2 Abs. 4 GewStG, wenn eine GbR einige Zeit nach der Verpachtung des letzten selbst bewirtschafteten Teilbetriebs einen weiteren Teilbetrieb hinzuerwirbt und selbst bewirtschaftet 2. Kein gewerblicher ,,Gaststättenhandel'' bei Veräußerung von mehr als drei verpachteten Gaststätten innerhalb von fünf Jahren

Leitsatz

1. Eine Betriebsunterbrechung i. S. des § 2 Abs. 4 GewStG liegt nicht vor, wenn eine GbR einige Zeit nach der Verpachtung des letzten selbst bewirtschafteten Teilbetriebs einen weiteren Teilbetrieb hinzuerwirbt und selbst bewirtschaftet.

2. Eine gewerbliche Gaststättenverpachtung wird nicht bereits deshalb zum ,,Gaststättenhandel'', weil innerhalb von fünf Jahren mehr als drei der verpachteten Gaststätten verkauft werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 735
ZAAAA-96349

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