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BFH Urteil v. - I R 23/97 BStBl 1998 II S. 628

Gesetze: FGO § 65

Zur Bezeichnung des Klagebegehrens i. S. des § 65 Abs. 1 FGO

Leitsatz

Durch den Antrag auf ,,Aufhebung'' eines Schätzungsbescheids wird der Gegenstand des Klagebegehrens jedenfalls dann nicht hinreichend bezeichnet, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Kläger tatsächlich nur eine Herabsetzung der festgesetzten Steuer begehrt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 628
MAAAA-96310

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