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BFH Urteil v. - VII R 41/97 BStBl 1998 II S. 215

Gesetze: StBerG § 32 Abs. 3 Satz 2StBerG § 55 Abs. 2 und 4StBerG § 57 Abs. 1StBerG § 72 Abs. 1StBerG § 86 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Nrn. 1 und 15

Gesamtvertretung einer Steuerberatungsgesellschaft durch einen Steuerberater und einen Nicht-Steuerberater

Leitsatz

Sind bei einer Steuerberatungsgesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt und wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten (Gesamtvertretung) mit der Maßgabe, daß eine der vertretenden Personen Steuerberater ist, so ist die verantwortliche Führung der Gesellschaft durch Steuerberater (§ 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG) dann gewährleistet, wenn nach der Satzung bei der Willensbildung innerhalb der Geschäftsführung die Stimmen der Steuerberater ausschlaggebend sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 215
RAAAA-96129

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