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BFH Urteil v. - X R 83/94 BStBl 1998 II S. 148

Gesetze: AO 1977 § 45EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG § 22 Nr. 1 aBGB § 1586 b

Der Erbe kann Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten des Erblassers nicht als Sonderausgaben (Realsplitting) abziehen

Leitsatz

Der Erbe kann ihm gemäß § 1586 b BGB obliegende Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten des Erblassers nicht als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG; sog. Realsplitting) abziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 148
QAAAA-96096

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