Wirtschaftswissenschaftliches Studium in Indien mit Abschluß als Bachelor of Commerce und zusätzlich Qualifikation eines Chartered Accountant führt zur Befähigung nach § 50 Abs. 3 StBerG
Leitsatz
Einem Bewerber, der in Indien ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit dem Grad eines Bachelor of Commerce abgeschlossen und zusätzlich die Qualifikation eines Chartered Accountant erworben hat, kann als besonders befähigter Person mit einer anderen Ausbildung als in einer der in § 36 StBerG genannten Fachrichtungen nach § 50 Abs. 3 StBerG die Genehmigung erteilt werden, neben Steuerberatern Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft zu werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 549 BFH/NV 1997 S. 395 Nr. -1 MAAAA-95928
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