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BFH Urteil v. - IX R 77/95 BStBl 1997 II S. 422

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2

Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der zuständige Beamte lediglich hätte kennen können oder kennen müssen

Leitsatz

Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der zuständige Beamte lediglich hätte kennen können oder kennen müssen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 422
BFH/NV 1997 S. 243 Nr. -1
YAAAA-95869

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