Umbau- und Modernisierungsaufwendungen als Anschaffungskosten, wenn mit dem Verkäufer gleichzeitig ein Kauf- und ein Werkvertrag abgeschlossen wird
Leitsatz
Aufwendungen für Umbau- und Modernisierungsarbeiten an einer Eigentumswohnung gehören jedenfalls dann zu den Anschaffungskosten, wenn zeitgleich mit dem Abschluß des Kaufvertrags über die Wohnung eine andere Firma des Verkäufers durch gesonderten Werkvertrag mit den Arbeiten beauftragt wird und diese vertragsgemäß in Form einer einheitlichen Baumaßnahme für das gesamte Gebäude durchgeführt werden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 348 BFH/NV 1997 S. 175 Nr. -1 DAAAA-95837
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