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BFH Urteil v. - II R 16/93 BStBl 1996 II S. 454

Gesetze: ErbStG 1974 § 3 Abs. 1 Nr. 1ErbStG 1974 § 10ErbStG 1974 § 13 Abs. 1 Nr. 16BGB § 2147

Einer Kapitalgesellschaft zugewendetes Vermächtnis unterliegt bei ihr der Erbschaftsteuer

Leitsatz

Ein Vermächtnis zugunsten einer Kapitalgesellschaft, deren (mittelbarer) Alleingesellschafter der Erblasser war, unterliegt der Erbschaftsteuer auch dann, wenn auf den mit dem Vermächtnis belasteten Alleinerben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auch die (mittelbare) Alleingesellschafterstellung des Erblassers übergegangen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 454
BFH/NV 1996 S. 258 Nr. 9
DAAAA-95610

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