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BFH Urteil v. - VIII B 128/95 BStBl 1996 II S. 426

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1EGAO 1977 Art. 97 § 18 Abs. 3

§ 48 FGO i. d. F. des Grenzpendlergesetzes (Beschränkung der Klagebefugnis bei einheitlichen Feststellungen) gilt für Feststellungsbescheide, die nach dem wirksam geworden sind

Leitsatz

Die Zulässigkeit der Klage gegen einen Bescheid über die einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bestimmt sich in sinngemäßer Anwendung des Art. 97 § 18 Abs. 3 Satz 1 EGAO 1977 i. d. F. des Gesetzes vom (BGBl I, 1395) nach der bis zum geltenden Fassung des § 48 FGO, wenn der angefochtene Verwaltungsakt vor dem wirksam geworden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 426
BFH/NV 1996 S. 103 Nr. 5
NAAAA-95595

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