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BFH Urteil v. - VII R 58/95 BStBl 1996 II S. 331

Gesetze: StBerG § 36 Abs. 2 Nr. 1StBerG § 6 Nrn. 3 und 4StBerG § 33 Satz 2

Berufspraktische Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei einer Steuerfachgehilfin und Bilanzbuchhalterin

Leitsatz

Eine Steuerfachgehilfin und Bilanzbuchhalterin, die als Leiterin des Rechnungswesens eines Unternehmens zu einem nicht unerheblichen Umfang mit Aufgaben befaßt ist, die unter das Buchführungs- und Steuererklärungsprivileg der steuerberatenden Berufe fallen (Einrichtung der Buchführung, Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen, Mitwirkung beim Jahresabschluß), erfüllt mit dieser Tätigkeit die berufspraktische Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 331
BFH/NV 1996 S. 13 Nr. 2
JAAAA-95553

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