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BFH Urteil v. - VIII B 21/93 BStBl 1995 II S. 890

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3EStDV § 7 Abs. 1FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2

1. Zugehörigkeit des Sonderbetriebsvermögens zum Mitunternehmeranteil - 2. Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger Überführung eines zurückbehaltenen Wirtschaftsgutes des Sonderbetriebsvermögens in das Privatvermögen führt insgesamt zu einer tarifbegünstigten Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz

1. Der Begriff des Mitunternehmeranteils i. S. von § 7 Abs. 1 EStDV umfaßt nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen.

2. Wird anläßlich der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils ein Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens, das für die Mitunternehmerschaft funktional wesentlich ist, zurückbehalten und in das Privatvermögen des Übertragenden überführt, ist insgesamt eine (tarifbegünstigte) Aufgabe eines Mitunternehmeranteils anzunehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 890
BFH/NV 1995 S. 91 Nr. 12
NAAAA-95436

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