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BFH Urteil v. - V R 9/93 BStBl 1995 II S. 427

Gesetze: UStG 1980 § 3 Abs. 11UStG 1980 § 4 Nr. 8 Buchst. aUStG 1980 § 4 Nr. 11HGB § 84 Abs. 3

Eine steuerfreie Vermittlung von Krediten führt nur aus, wer gegenüber den künftigen Vertragsparteien des Kreditvertrags als selbständiger Vermittler auftritt. § 84 Abs. 3 HGB ist auf das Umsatzsteuerrecht nicht übertragbar

Leitsatz

1. Eine steuerfreie Vermittlung von Krediten i. S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG 1980 führt nur aus, wer gegenüber den künftigen Vertragsparteien des Kreditvertrages als selbständiger Vermittler auftritt.

2. Schaltet ein Kreditvermittler zur Erledigung seiner Vermittlungsaufträge einen Dritten ein, der lediglich im Namen des Kreditvermittlers auftritt, sind die Leistungen des Dritten dem Kreditvermittler als steuerfreie Kreditvermittlungsleistungen zuzurechnen. Die Leistungen des Dritten an den Kreditvermittler sind steuerpflichtige sonstige Leistungen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 427
BFH/NV 1995 S. 54 Nr. 7
NAAAA-95235

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